Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bess JIT Supply AG.
Version 2.0 | August 2018

1.     Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die mit der Bess JIT Supply AG abgeschlossen werden.

Die Bess JIT Supply AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Lieferungen erfolgen an Adressen in der Schweiz und Europa.

Bestellungen in nicht firmenüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2.     Informationen

Produkt und Preis

Der im Angebot enthaltene Verkaufspreis stellt den Endpreis ohne MwSt. dar. Kosten für Verpackung/en sowie die Lieferkosten für die angepriesene Lieferfrist und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren oder Kosten sind enthalten.

Die Bess JIT Supply AG behält sich das Recht vor, den Preis der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Angebot, welches zum Zeitpunkt der Bestellung gültig war und per Auftragsbestätigung an die Kundschaft bestätigt wurde.

Kostenpflichtige Zusatzleistungen wie beispielsweise Beratung oder Dienstleistung werden auf der Rechnung separat aufgeführt.

Auslieferung und Verfügbarkeit

Die Bess JIT Supply AG legt grossen Wert darauf, die Auslieferung und Lieferzeiten pro Position aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Die Kundschaft wird nach Möglichkeit immer proaktiv über Abweichungen vom bestätigten Lieferdatum von der Bess JIT Supply AG informiert.

3.     Vertragsabschluss

Die im Angebot aufgeführten Leistungen stehen immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen der Bess JIT Supply AG zustande, sobald die Kundschaft per E-Mail ihre Bestellung aufgibt und diese durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wurde (nachfolgend “Kaufvertrag” genannt).

4.     Liefertermin

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommt die Bess JIT Supply AG in Lieferverzug, so steht der Kundschaft ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet die Bess JIT Supply AG der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge vollumfänglich zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber der Bess JIT Supply AG bestehen nicht.

5.     Lieferung

Produkte können ausschliesslich via Versand an die Kundschaft geliefert werden. Wenn nicht anders vereinbart wird der Versand durch die Bess JIT Supply AG koordiniert.

Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz liegen und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Kostenfolgen.

Wählt der Kunde die direkte Adresse des Verwendungsorts, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Zugang zum Verwendungsort möglich und gewährleistet ist. Der Kunde muss überprüfen, ob das Produkt durch die Zugänge (z.B. Treppenhaus, Türen etc.) passt. Kann das Produkt nicht an den Verwendungsort transportiert werden, so trägt der Kunde dafür die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann die Bess JIT Supply AG der Kundschaft das in der Lieferung enthaltene Auftragsvolumen in Rechnung stellen. Das zwischenlagern der Lieferung sowie die erneute Zustellung kann der Kundschaft in Rechnung gestellt werden.

6.     Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind der Bess JIT Supply AG innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Zustellung zu melden. Der Kundschaft ist bewusst, dass eine solche Meldung über die Email Adresse bess@test.jit-supply.com zu erfolgen hat. Fehlerhafte oder beschädigte Produkte dürfen von der Kundschaft nicht in Betrieb genommen werden. Sie hat die betroffenen Produkte aufzubewahren und den Instruktionen der Bess JIT Supply AG zu folgen.

7.     Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet die Bess JIT Supply AG in keinem Fall für (a) leichte Fahrlässigkeit, (b) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (c) nicht realisierte Einsparungen, (d) Schäden aus Lieferverzug sowie (e) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von der Bess JIT Supply AG, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Die Bess JIT Supply AG haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch die Bess JIT Supply AG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von der Kundschaft oder von Dienstleistern entstehen (z.B. Montage der Produkte vor Ort), haftet die Kundschaft oder der mit der Ausführung beauftragte Dienstleister.

8.     Zahlung

Zahlungsvarianten

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, macht die Bess JIT Supply AG direkt bei der Kundschaft geltend.

Zahlungen müssen in Schweizer Franken oder auf Anfrage in Euro geleistet werden. Bei sämtlichen Produkten und Dienstleistungen ist die Barzahlung ausgeschlossen.

Bei gebührenpflichtigem Kauf von Produkten oder Dienstleistungen der Bess JIT Supply AG ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 30 Kalendertagen nach Erstellung der Rechnung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Lieferung der Produkte kann eine der Lieferung entsprechende Teilrechnung gestellt werden.

Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihren Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft der Bess JIT Supply AG unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und die Bess JIT Supply AG kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

Die Bess JIT Supply AG erhebt ab der 2. Mahnung eine Administrationsentschädigung von 20.- CHF pro Mahnung. Bei erfolglosen Mahnungen kann ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden.

Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an die Bess JIT Supply AG im Eigentum der Bess JIT Supply AG. Die Bess JIT Supply AG ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der Bess JIT Supply AG nicht zulässig.

9.     Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann die Bess JIT Supply AG nach freiem Ermessen akzeptieren. Ab Auftragsbestätigung wird eine Umtriebsentschädigung von 80% des stornierten Bestellwerts in Rechnung gestellt. Sind zum Zeitpunkt der Stornierung noch keine Produktionsaufwände entstanden, wird eine Umstriebsentschädigung von 10% des stornierten Bestelltwerts in Rechnung gestellt.

Tritt nach einer Bestellung eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

10.  Weitere Bestimmungen

Nicht zuordenbare Rücksendungen

Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden zwei Monate von der Bess JIT Supply AG aufbewahrt und dann entsorgt.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung der Bess JIT Supply AG ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklärt die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Bess JIT Supply AG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht.

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen die Bess JIT Supply AG Vertragspartei ist gilt Baar oder die schweizer Niederlassung der klagenden Partei. In allen anderen Fällen ist Baar ausschliesslicher Gerichtsstand.